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«Kultur von Gewalt»
Niederlande verbieten Rockerclub Hells Angels

Rockerclub Hells Angels
Das Verbot gilt nicht nur für die niederländischen Charter des Clubs. Auch die weltweite Organisation darf dem Urteil zufolge nicht mehr in den Niederlanden aktiv sein. Foto: Robert Vos/ANP/epa
Utrecht (dpa) - Der Rockerclub Hells Angels wird nach einem Gerichtsurteil in den Niederlanden verboten. Der Club verstoße gegen die öffentliche Ordnung und sei eine Gefahr für die Gesellschaft, urteilte ein Zivilgericht am Mittwoch in Utrecht.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verbot beantragt wegen zahlreicher Verbrechen und Gewalttaten von Mitgliedern des Motorradclubs. In der Organisation herrsche «eine Kultur von Gewalt», erklärten auch die Richter. Davor müsse die Gesellschaft geschützt werden.

Das Verbot gilt nicht nur für die niederländischen Charter des Clubs. Auch die weltweite Organisation darf dem Urteil zufolge nicht mehr in den Niederlanden aktiv sein. «Die Organisation Hells Angels ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung», urteilte das Gericht.

Die Anwälte der Hells Angels wollen nach Prüfung des Urteils Berufung einlegen. Vor rund zehn Jahren war die Staatsanwaltschaft noch mit dem Verbotsantrag vor Gericht gescheitert. In Deutschland gibt es bislang noch kein bundesweites Verbot. Seit 1983 sind hier jedoch eine Reihe ihrer Ortsclubs, sogenannter Charter, verboten worden.

Informationen des Gerichts