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NSU-Prozessurteil am Mittwoch
NSU-Ombudsfrau John nennt Schreddern von Akten «Skandal»

Kaum ein Urteil in den vergangenen Jahren wurde mit größerer Spannung erwartet: Wird Beate Zschäpe als Mörderin zu lebenslanger Haft verurteilt? Abschluss des NSU-Prozesses verurteilt die NSU-Ombudsfrau der Bundesregierung die Vernichtung von Akten zur Neonazi-Szene in Thüringen.

München (dpa) - Vor dem Urteil im NSU-Prozess hat die Ombudsfrau der Bundesregierung für die NSU-Opfer, Barbara John, die Vernichtung von Akten zur Neonazi-Szene in Thüringen im Bundesamt für Verfassungsschutz als «Skandal erster Güte» kritisiert.

Die Behörde habe damit gezeigt, dass sie «die Richtlinienkompetenz» der politischen Aufsicht für unbedeutend halte, sagte John der Deutschen Presse-Agentur in München. Das Bundesamt wird, wie alle Geheimdienste, vom Kanzleramt koordiniert. Wenige Tage vor der Schredder-Aktion im November 2011 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) volle Aufklärung der NSU-Verbrechen versprochen.

Den NSU-Prozess, in dem die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe gemeinsam mit vier mutmaßlichen Terrorhelfern angeklagt ist, nannte John einen «Mammutprozess», der zu den «Mammutverbrechen» des «Nationalsozialistischen Untergrunds» passe. Mit der Aufklärung habe der Staat viel Aufwand getrieben, was die Familien und Hinterbliebenen auch wahrgenommen hätten.

Wegen Mittäterschaft an den fast durchweg rassistisch motivierten Morden und Anschlägen ihrer beiden Freunde hat die Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Zschäpe beantragt. Die Verteidigung fordert dagegen Freispruch für die Terror-Anklagepunkte und höchstens zehn Jahre Gefängnis für Raubüberfälle und Brandstiftung. Das Oberlandesgericht München will das Urteil am Mittwoch verkünden.