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Umfrage der dpa
Nur wenige Ausländer treten deutschen Parteien bei

Menschenmenge
Obwohl der Anteil von Ausländern an der Geamtbevölkerung bei elf Prozent liegt, ist ihr prozentualer Anteil bei den Parteimitgliedern viel geringer. Foto: Marijan Murat
Kein deutscher Pass, aber in einer Partei hierzulande? Das ist erlaubt und fast unbeschränkt möglich. Zwischen dem Anteil von Ausländern an der Gesamtbevölkerung und ihrem prozentualen Anteil bei Parteimitgliedschaften gibt es aber eine große Diskrepanz.

Berlin (dpa) - Nur wenige Ausländer machen von der Möglichkeit Gebrauch, über den Eintritt in eine Partei in der deutschen Politik mitzuwirken.

Keine der Parteien mit Bundestagsfraktion gab den Ausländeranteil unter ihren Mitgliedern bei einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur mit mehr als zwei Prozent an. An der Gesamtbevölkerung machen Ausländer jedoch rund 11 Prozent aus.

Viele Ausländer arbeiteten und wohnten nur auf Zeit in Deutschland, erklärte der Politikwissenschaftler Niko Switek von der Universität Duisburg-Essen die Diskrepanz. Auch spiele die sprachliche Hürde eine Rolle, denn im Parteialltag gehe es viel um Kommunikation. Ein Eintrittsgrund in eine Partei sei zudem, wenn jemand aus der Familie schon Mitglied ist. «Auch das fällt bei den neu Angekommenen weg.»

In der SPD haben geschätzt weniger als zwei Prozent keinen deutschen Pass, teilte ein Sprecher mit. Bei den Grünen waren es Ende vergangenen Jahres etwa 1,3 Prozent. Etwa 0,8 Prozent der FDP-Mitglieder haben keinen deutschen Pass. In der AfD sind es mit rund 0,7 Prozent nur etwas weniger. Die CSU nannte einen Anteil von gut 0,5 Prozent. Bei der Linken und der CDU gab es keine Zahlen.

Das deutsche Parteiengesetz erlaubt den Eintritt von Ausländern in die hiesigen Parteien. Sie dürfen aber nicht die Mehrzahl der Mitglieder oder im Vorstand ausmachen. «Die Mehrheit werden sie schon aus zahlenmäßigen Gründen kaum erreichen, und eine Mehrheit im Vorstand scheint mir bei keiner der bekannten Parteien eine realistische Vorstellung», sagte Hans Meyer, emeritierter Professor für Verfassungs-, Verwaltungs- und Finanzrecht.

An Wahlen dürfen Ausländer in Deutschland nicht teilnehmen, auf Kommunalebene gibt es eine Ausnahme für EU-Bürger.