Münster (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt. Die Richter entsprachen damit in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND.
Münster (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt. Die Richter entsprachen damit in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND.