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Raserei in der Schweiz - Mann muss Strafe in Deutschland absitzen

Stuttgart (dpa) - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein in der Schweiz verurteilter Raser seine Haftstrafe in Deutschland absitzen muss. Die Vollstreckung des Urteils gegen den deutschen Staatsbürger sei zulässig, teilte das OLG mit. Der heute 43-Jährige überholte im Jahr 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit im Gotthard-Tunnel. Bei einer Verfolgungsfahrt mit der Polizei fuhr der Mann mit bis zu 200 Stundenkilometern. Der Raser wurde deshalb in Abwesenheit von einem schweizerischen Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt.