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Spahn legt Pflege-Untergrenzen per Verordnung fest

Berlin (dpa) - Nach gescheiterten Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen legt jetzt die Bundesregierung Untergrenzen für das Pflegepersonal in Kliniken fest. Gesundheitsminister Jens Spahn leitete ein entsprechendes Verordnungsverfahren ein. Die Personaluntergrenzen sollen ab dem 1. Januar 2019 für vier besonders pflegeintensive Krankenhausbereiche gelten: auf Intensivstationen sowie in den Abteilungen Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie.