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Maas reagiert abwartend
Streit um mögliche Bundeswehr-Beteiligung am Syrien-Krieg

Wird sich Deutschland bei einem Giftgaseinsatz in Syrien an militärischer Vergeltung beteiligen? Die Frage muss nicht nur politisch, sondern auch rechtlich beantwortet werden. Die Opposition will Auskunft über laufende Planungen im Verteidigungsministerium.

Berlin (dpa) - Planspiele für ein militärisches Eingreifen der Bundeswehr an der Seite Verbündeter im Fall erneuter Giftgasangriffe in Syrien haben eine heftige Debatte ausgelöst.

Für einen solchen Fall werde im Verteidigungsministerium erwogen, sich an der Allianz der USA sowie Großbritanniens und Frankreichs zu beteiligen, berichtete die «Bild»-Zeitung am Montag.

CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hält das für eine Option. Außenminister Heiko Maas (SPD) äußerte sich dagegen zurückhaltend. SPD-Chefin Andrea Nahles erteilte einem Eingreifen der Bundeswehr in den Syrien-Krieg sogar eine klare Absage.

Die SPD werde «weder in der Regierung noch im Parlament einer Beteiligung Deutschlands am Krieg in Syrien zustimmen», sagte sie. Sie unterstütze den Außenminister bei seinen Bemühungen, im «Gespräch mit unter anderem der Türkei und Russland, eine humanitäre Katastrophe zu verhindern». Maas sagte: «Andrea Nahles hat natürlich vollkommen Recht, dass die Bundesregierung sich natürlich auf dem Boden des Grundgesetzes und des Völkerrechtes bewegen wird.»

Kramp-Karrenbauer sagte, die CDU blicke aber mit Sorge auf die Situation in Syrien und besonders in Idlib. Niemand könne nach den Erfahrungen der Vergangenheit ausschließen, dass es nochmals zu Giftgasangriffen kommen könnte. Dass sich ein Verteidigungsministerium «mit allen möglichen Konstellationen auch auseinandersetzt und vertraut macht, das gehört eigentlich zur Aufgabenbeschreibung eines Verteidigungsministeriums dazu», ergänzte sie. Eine politische Entscheidung sei damit nicht vorweggenommen.

Die USA, Großbritannien und Frankreich hatten im April Ziele in Syrien angegriffen und damit nach eigener Darstellung auf einen Chemiewaffen-Einsatz von Assad reagiert. Idlib ist inzwischen der letzte große Rückzugsort für Rebellen in Syrien. Die Regierung in Damaskus droht, die Provinz einzunehmen, nachdem zuletzt diplomatische Versuche für eine Entspannung gescheitert waren.

Im Ressort von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sei die grundsätzliche Möglichkeit einer Beteiligung an Vergeltungsschlägen wegen Giftgas-Einsatzes diskutiert worden, berichtete die «Bild». In späteren Gesprächen sei es um Optionen wie Aufklärungsflüge vor einem möglichen Angriff, um eine Schadensanalyse danach sowie um die Teilnahme an möglichen Kampfeinsätzen gegangen.

«Wir reden hier über einen sehr hypothetischen Fall», sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass Streitkräfte in Szenarien planten. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, die Situation in Idlib sei so, dass man große Sorgen haben müsse, dass sich dort entsetzliche Muster aus anderen syrischen Kampfschauplätzen wiederholen könnten.

Die Linke forderte Sondersitzungen der Ausschüsse für Verteidigung und Auswärtiges. «Eine deutsche Beteiligung und eine Eskalation dieses Krieges, das ist das Letzte, das den Menschen in der Region hilft», sagte Fraktionschefin Sahra Wagenknecht. Der grüne Sicherheitspolitiker Tobias Lindner forderte: «Wenn die Regierung einen solchen Einsatz plant, muss sie vorab den Bundestag um Zustimmung bitten und auch darlegen, wie aus ihrer Sicht dies mit dem Völkerrecht vereinbar ist.»

Die Bundeswehr ist bisher nur am Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien beteiligt. Dafür sind «Tornado»-Aufklärungsjets in Jordanien stationiert.

Das letzte militärische Eingreifen der USA, Frankreichs und Großbritanniens nach einem mutmaßlichen Giftgaseinsatz in Syrien hatte Deutschland im Frühjahr zwar politisch unterstützt, sich militärisch aber herausgehalten. Ein Beteiligung wäre verfassungs- und völkerrechtlich schwer zu begründen gewesen.

Laut Grundgesetz ist der Einsatz der Bundeswehr im Ausland nur in einem kollektiven Sicherheitssystem möglich, also etwa innerhalb der Vereinten Nationen, der Nato oder der Europäischen Union. Das traf für das letzte militärische Eingreifen des Westens in Syrien nicht zu. Es war ein Alleingang dreier Länder.

Zudem war der Militärschlag vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als völkerrechtswidrig eingestuft worden. «Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar», heißt es in der Expertise, der sich die Bundesregierung allerdings nie öffentlich angeschlossen hat.

Hinzu kommt, dass der Bundestag einem Einsatz der Bundeswehr im Ausland zustimmen muss. Eine nachträgliche Mandatierung ist zwar theoretisch möglich, würde aber nur vorgenommen, wenn sich die Regierung der Unterstützung der Koalitionsfraktionen sicher wäre. Da Nahles eine klare Absage erteilt hat, ist dies nicht gegeben.