1. Startseite
  2. Überregionales
Logo

BGH entscheidet
Streit um Trompete: «Wir wollen einfach, dass es leise ist»

Trompete
«95 Dezibel hat eine Trompete, das ist wie ein Presslufthammer.» - Der Streit um häusliches Musizieren ist bis zum Bundesgerichtshof gelangt. Foto: Carsten Rehder
Zwei Nachbarn in Augsburg: der eine Berufsmusiker, dem anderen geht die Trompeterei an die Nerven. Gestritten wird längst vor Gericht. Aber gibt es überhaupt eine Lösung, mit der beide zufrieden wären?

Karlsruhe (dpa) - Ein Trompeter will daheim seine Stücke proben, die Nachbarn hätten gern ihre Ruhe - am Freitag sind beide Seiten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe aufeinandergetroffen.

Der Berufsmusiker, der beim Staatstheater Augsburg spielt, übt zu Hause und gibt dort jede Woche zwei Stunden Unterricht. Das stört die Nachbarn im Reihenhaus eine Tür weiter. Sie fordern, dass der Mann seine Wände besser dämmt, damit bei ihnen nichts mehr zu hören ist. «Wir wollen einfach, dass es leise ist», sagte ihr BGH-Anwalt.

Das Landgericht hatte dem Musiker stattdessen Auflagen gemacht: Von seltenen Ausnahmen abgesehen darf er nur noch werktags zu bestimmten Zeiten in einem Übungsraum unter dem Dach spielen - insgesamt nicht mehr als zehn Stunden die Woche. «Das scheint uns deutlich zu streng zu sein», sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann in der Verhandlung in Karlsruhe. Der Trompeter könne aber auch nicht ständig spielen. Das Urteil wird am 26. Oktober verkündet. (Az. V ZR 143/17)

«95 Dezibel hat eine Trompete, das ist wie ein Presslufthammer», sagte Siegfried Mennemeyer, der die genervten Nachbarn aus der Augsburger Reihenhausanlage vertritt. Jemand, der vom Trompetespielen lebe, könne auch Geld für einen Proberaum in die Hand nehmen.

Dass sein Mandant Berufsmusiker sei, tue nichts zur Sache, hielt ihm BGH-Anwalt Volkert Vorwerk entgegen. Es gehe einfach ums häusliche Musizieren. Wer in einem älteren Reihenhaus ohne Trennwände und modernen Schallschutz wohne, müsse mit höherer Lärmbelastung leben.

Stresemann machte klar, dass beide Seiten zu ihrem Recht kommen müssten. «Es gilt natürlich nicht das Alles-oder-nichts-Prinzip», sagte sie. Mit der jetzigen Regelung dürfe der Musiker seine Trompete aber nicht einmal bei einer Familienfeier im Wohnzimmer spielen. Der Senat sieht auch kritisch, dass das Landgericht den heimischen Musikunterricht komplett untersagt hat. Vielleicht würden dabei mehr Tonleitern geübt und häufiger falsche Töne getroffen, sagte Stresemann. Dem sei aber mit zeitlichen Einschränkungen zu begegnen.

Den Nachbarn stört auch der Profi. «Das ist kein Trompetenspiel, sondern ständiges Üben von Sequenzen - stundenlang», sagte er. Sein Sohn arbeite nachts als Gleisbauer und müsse tagsüber schlafen.

Das wird für die Richter aber eher nicht den Ausschlag geben. Man könne immer nur auf die üblichen Ruhezeiten abstellen, sagte Stresemann. Sonst dürften Nachbarn eines Schichtarbeiters am Tag gar nichts mehr.

Ankündigung des BGH

Mieterbund-Infos zu Musik in der Mietwohnung

Berliner Mieterverein über Musik in der Mietwohnung

Mieterbund über Hausmusik

Mieterbund über Zimmerlautstärke

BGH-Beschluss von 1998 zu Hausmusik

BGH-Urteil von 2013 zu Musikunterricht in der Mietwohnung

BVerfG-Entscheidung von 2009 zu Bußgeld wegen Klavierspiels