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Turban statt Helm? - Bundesverwaltungsgericht entscheidet

Leipzig (dpa) - Darf man wegen seiner Religion ohne Helm Motorrad fahren? Darüber verhandelt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Geklagt hatte ein Turban tragender Sikh-Anhänger, der aus religiösen Gründen von der Helmpflicht befreit werden möchte. Die Stadt Konstanz hatte ihm 2013 eine Ausnahmeregelung verweigert. Daraufhin klagte der Sikh. In den Vorinstanzen unterlag er. Die Glaubensfreiheit kollidiere mit dem Grundrecht Dritter auf psychische und physische Unversehrtheit, befand der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.