Er hat gestanden, im März 2017 erst einen neunjährigen Nachbarsjungen und anschließend einen 22-jährigen früheren Schulfreund umgebracht zu haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft. Außerdem solle das Landgericht die besondere Schwere der Schuld feststellen und sich eine spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Marcel H. kann aber auf eine mildere Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht hoffen. Dies wäre möglich, weil er zur Tatzeit nicht 21 Jahre alt war.