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Urteil zu Nacktaufnahmen: Zahnarzt darf Zulassung verlieren

Kassel/Gera (dpa) - Wegen heimlicher Nacktaufnahmen von Mitarbeiterinnen darf einem Zahnarzt die Kassenzulassung entzogen werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Die Entscheidung gilt auch, wenn der Mediziner wegen der Tat nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Die Kasseler Richter wiesen damit die Revision eines Zahnarztes aus Thüringen zurück, der über Jahre seine Helferinnen heimlich in der Umkleide seiner Praxis gefilmt hatte. Durch das Urteil darf der Mann keine Kassenpatienten mehr behandeln.