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Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ist verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) - Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte Paragraf 217 im Strafgesetzbuch am Mittwoch nach Klagen von schwerkranken Menschen, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig.