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Verfahren über Abtreibungsparagrafen in Gießen begonnen

Gießen (dpa) - Vor dem Landgericht Gießen in Hessen hat das Berufungsverfahren gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche begonnen. Vor dem Gericht demonstrierten etwa 150 Menschen für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a, der das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen untersagt. Die Allgemeinmedizinerin hatte Rechtsmittel eingelegt, nachdem sie vom Amtsgericht zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden war. Sie bietet auf ihrer Internetseite Abtreibungen als Leistung an.