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Brexit-Folgen für Nordirland
«Würstchenkrieg»: EU gewährt London Gnadenfrist

Maros Sefcovic
Maros Sefcovic, Vizepräsident der EU-Kommission, hofft auf «guten Willen» der britischen Seite. Foto: Johanna Geron/Reuters Pool/AP/dpa/Archivbild
Die virtuelle Grenze im Meer zwischen Großbritannien und Nordirland sorgt weiterhin für Streit zwischen Brüssel und London. Nun gibt es einen Kompromiss - der aber nur eine Zwischenlösung sein kann.

Brüssel/London (dpa) - Im «Würstchenkrieg» zwischen der EU und Großbritannien gibt es vorläufig einen «Waffenstillstand». Die EU verlängerte am Mittwoch die Übergangsfrist für den ungehinderten Export von Fleisch- und Wurstwaren nach Nordirland bis zum 30. September.

Wegen abweichender Hygieneregeln hätten solche Produkte eigentlich von Juli an nicht mehr von England, Schottland und Wales nach Nordirland eingeführt werden dürfen. London will sich dafür zumindest vorübergehend weiterhin an den derzeit ohnehin in Großbritannien geltenden EU-Standards für Fleischprodukte orientieren, wie die britische Regierung mitteilte.

Eine Anpassung an künftige Änderungen der EU-Regeln würden aber nicht vorgenommen, teilte der britische Brexit-Minister David Frost mit. «Das ist ein positiver erster Schritt, aber wir brauchen weiterhin eine dauerhafte Lösung.». Auch EU-Vizekommissionspräsident Maros Sefcovic betonte in Brüssel, es brauche «guten Willen», um eine Lösung zu finden.

Hintergrund ist die im Brexit-Abkommen festgehaltene Regelung, dass die britische Provinz Nordirland auch nach dem Brexit de facto in Zollunion und Binnenmarkt der EU bleibt. Damit sollen Warenkontrollen zwischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland verhindert werden, um Spannungen in der ehemaligen Unruheprovinz zu verhindern. Doch kontrolliert werden muss nun stattdessen zwischen Nordirland und dem Rest des Vereinigten Königreichs. Das führt zu Schwierigkeiten im innerbritischen Handel, für die sich London und Brüssel gegenseitig verantwortlich machen.

In Brüssel wurde am Mittwoch betont, dass die Fristverlängerung nur gewährt wurde, um Versorgungsprobleme zu vermeiden und Supermärkten in Nordirland eine Anpassung ihrer Lieferketten zu gewährleisten. Zudem gilt als Bedingung, dass importierten Fleischerzeugnissen amtliche Gesundheitsbescheinigungen des Vereinigten Königreichs beigefügt werden und sie nur besonders verpackt und gekennzeichnet an Endverbraucher in Supermärkten in Nordirland verkauft werden dürfen.

© dpa-infocom, dpa:210630-99-208135/2