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42-Jährige wegen versuchten Mordes zu Haftstrafe verurteilt

Justitia-Statue
Eine Statue der Justitia hält eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa/Archivbild Foto: Stefan Puchner/dpa/Archivbild
Die Angestellte einer Spielhalle soll mehrfach Bargeld unterschlagen haben. Um nicht aufzufliegen, soll sie ein Feuer gelegt und den Tod von 14 Menschen in Kauf genommen haben. Nun wurde sie dafür verurteilt.
Ulm.

Ulm (dpa/lsw) - Eine 42-Jährige ist vor dem Landgericht Ulm zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wegen versuchten Mordes in 14 Fällen verurteilt worden. Die Richter sprachen sie am Mittwoch zudem der versuchten besonders schweren Brandstiftung, des Diebstahls und der Unterschlagung schuldig (Az.: 3 Ks 21 Js 21098/20).

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau als Angestellte einer Spielhalle ein Feuer gelegt hatte, um den Diebstahl von Dokumenten zu verschleiern. Sie nahm dabei nach Ansicht der Richter in Kauf, dass die Spielhalle in Vollbrand gerät. Ob die darüber wohnenden Menschen zu Tode kommen, war ihr letztlich egal, wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung sagte.

Die Frau hatte den Brand Ende September 2020 nachts in der Spielhalle in Ehingen (Alb-Donau-Kreis) gelegt. Dies hatte sie erst spät im Verfahren eingestanden. Das Feuer war damals nach kurzer Zeit von selbst erloschen und keiner der Bewohner wurde verletzt. Der Brandschaden beträgt rund 5000 Euro. Zuvor soll die Frau mehrfach Hunderte Euro aus der Spielhalle entwendet haben.

Auslöser für die Taten waren aus Sicht des Gerichts Geldprobleme. Der Frau drohte, wegen Mietrückständen ihre Wohnung zu verlieren. Um wieder an Geld zu kommen, bediente sie sich demnach bei ihrem Arbeitgeber. Da dieser kurz darauf eine Kassenprüfung ankündigte, kam die Angeklagte nach Überzeugung der Richter unter Druck und schmiedete ihren Tatplan.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Verteidiger der Frau hatte dagegen für eine Verurteilung wegen Brandstiftung und Unterschlagung mit einer Strafe von unter zwei Jahren plädiert.

© dpa-infocom, dpa:210427-99-376319/3