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AfD-Auslandsspende: Ermittler wollen Schweiz um Hilfe bitten

Alice Weidel
Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, sitzt bei einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages auf ihrem Platz. Foto: Gregor Fischer/Archiv
Konstanz (dpa/lsw) - Für ihre Ermittlungen zu den dubiosen Parteispenden an die AfD hofft die deutsche Justiz auf Unterstützung der Schweizer Behörden. Ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz sei in Vorbereitung, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Konstanz der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Nach einer Wahlkampfspende aus der Schweiz an die AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel, die im Bodenseekreis 2017 kandidiert hatte, ermittelt die deutsche Behörde wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Parteispenden aus dem Nicht-EU-Ausland sind nach dem Gesetz nicht erlaubt.
Konstanz.

Ob die Schweizer Behörden die Ermittlungen in Deutschland unterstützen würden, ist dem Vernehmen nach unklar. Eine Voraussetzung dafür dürfte sein, dass Überweisungen aus der Schweiz an eine deutsche Partei dort strafbar sind.

Zum Stand der Untersuchungen und zu den Details des weiteren Vorgehens machte die Staatsanwaltschaft mit Hinweis auf ermittlungstaktische Gründe keine Angaben. Das Ermittlungsverfahren richtet sich nach einer früheren Mitteilung der Behörde gegen insgesamt vier Menschen - gegen Weidel und gegen drei Mitglieder ihres AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis.

Die AfD hatte bestätigt, dass im vergangenen Jahr rund 130 000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma an Weidels AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Zudem gab es eine weitere hohe Spende aus den Niederlanden. Das Geld war schon vor Bekanntwerden der Vorwürfe zurückgezahlt worden. Die Angelegenheit habe die Steuerzahler keinen Cent gekostet, hatte Weidel im November im Bundestag betont. «Ja, wir haben Fehler gemacht. Wir haben es erkannt, reagiert und zurückgezahlt», sagte sie.

Parteiengesetz, Paragraf 25

Weidel-Mitteilung

Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 20. November 2018