Der AfD-Kandidat Bert Matthias Gärtner war am Mittwoch im Landtag im dritten Wahlgang zum stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichts ohne Befähigung zum Richteramt gewählt worden. Gärtner erhielt 37 Ja-Stimmen, 77 Abgeordnete enthielten sich, 32 stimmten mit Nein. Die AfD-Fraktion besteht allerdings nur aus 17 Abgeordneten - Gärtner ist also durch zahlreiche Enthaltungen und auch Ja-Stimmen anderer Parteien ins Amt gewählt worden.
Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Landtag versicherte, alle Abgeordneten hätten gegen Gärtner gestimmt. Bei der CDU gab es nach eigenen Angaben keine Absprachen für die geheime Wahl. Bei den Grünen habe es nach eigenen Angaben ausschließlich Nein-Stimmen und Enthaltungen gegeben.
Uli Sckerl, Geschäftsführer der Grünen, hatte am Freitag argumentiert: Hätte die Mehrheit der Abgeordneten Gärtner abgelehnt, hätte die AfD-Fraktion in jeder Sitzung einen neuen Kandidaten nominieren und das Parlament in Wahlgänge zwingen können. «Eine Nominierungs-Dauerschleife wäre die Folge gewesen - und diese hätte jedes Mal aufs Neue der AfD-Fraktion eine Plattform geboten und Ressourcen gebunden.»
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