Die Südwest-AfD wollte ihren Landes- oder Programmparteitag am 5. und 6. Dezember mit rund 800 Teilnehmern in der Göppinger EWS-Arena durchführen. Der Hallenbetreiber hatte der AfD allerdings den Mietvertrag gekündigt. Das Landgericht Ulm hat einen Antrag der Partei auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen und die Kündigung bestätigt. Die AfD will gegen die Entscheidung Rechtsmittel vor dem Oberlandesgericht einlegen. «Wir wehren uns aber auch gegen dieses Urteil, um im Nachgang Schadensersatz verlangen zu können», sagte Frohnmaier.
In den vergangenen Monaten hatte sich der AfD-Landesverband bei der Suche nach einem Ort für einen Parteitag bereits eine ganze Reihe von Absagen eingehandelt.