Laut Staatsanwaltschaft hat die Angeklagte den Jungen früher fast täglich gesehen, seit der Grundschule aber immer seltener. Vermutlich weil sie diese langen Trennungszeiten nicht mehr ertragen konnte, habe sie sich entschlossen, das Kind zu töten, berichtete Staatsanwalt Harald Lustig in der Anklageschrift.
Da Mordmerkmale wie Heimtücke oder Habgier nicht vorliegen, lautet die Anklage am Landgericht Heilbronn auf Totschlag. Das Landgericht hat neun Verhandlungstermine bis zum 30. Januar benannt.