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Anklage: Pflegeoma konnte Trennung von Opfer nicht ertragen

Spurensicherung
Polizisten der Spurensicherung stehen vor dem Haus, in dem ein Siebenjähriger tot aufgefunden wurde. Foto: Sina Schuldt/Archiv
Heilbronn (dpa/lsw) - Nach dem Tod eines Siebenjährigen in Künzelsau (Hohenlohekreis) steht seit Dienstag die langjährige Pflegeoma des Jungen vor Gericht. Die 70-Jährige soll das ihr anvertraute Kind am 27. April erwürgt und in einer Badewanne abgelegt haben. Die Frau wollte sich am ersten Prozesstag weder zu ihrem Lebenslauf noch zu den Vorwürfen äußern.
Heilbronn.

Laut Staatsanwaltschaft hat die Angeklagte den Jungen früher fast täglich gesehen, seit der Grundschule aber immer seltener. Vermutlich weil sie diese langen Trennungszeiten nicht mehr ertragen konnte, habe sie sich entschlossen, das Kind zu töten, berichtete Staatsanwalt Harald Lustig in der Anklageschrift.

Da Mordmerkmale wie Heimtücke oder Habgier nicht vorliegen, lautet die Anklage am Landgericht Heilbronn auf Totschlag. Das Landgericht hat neun Verhandlungstermine bis zum 30. Januar benannt.

Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft

Folgemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft