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Anti-Corona-Demo: Gericht lehnt Eilantrag ab

Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen
Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Stuttgart (dpa/lsw) - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen Eilantrag gegen Auflagen für die Demonstration gegen die Corona-Regeln in der Landeshauptstadt an diesem Samstag abgelehnt. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 5000 Personen und die Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske für die Ordner, gegen die sich der Veranstalter gewehrt habe, seien rechtmäßig, teilte das Gericht am Freitagabend mit.
Stuttgart.

Die Stadt hatte zuvor die Auflagen für die Demonstration gegen die Corona-Beschränkungen auf dem Cannstatter Wasen verschärft. Sie begrenzte die Teilnehmerzahl und forderte 500 Ordner, die eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, da diese zwangsläufig immer wieder den erforderlichen Mindestabstand unterschreiten.

Mitteilung des Verwaltungsgerichts