Das Kind habe über Schmerzen geklagt, berichtete der Angeklagte. Deshalb habe er von ihr abgelassen: «Ich habe Kinder ja gern und wollte ihr keinen Schmerz zufügen.» Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich zwischen Februar und Juli 2016 in seiner Wohnung in Göppingen 13 Mal an dem Mädchen vergangen zu haben - in acht Fällen habe er sich des schweren sexuellen Missbrauchs sowie in fünf Fällen des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht.
Das Mädchen und dessen vierjähriger Bruder waren dem Angeklagten an Wochenenden als eine Art «Babysitter» überlassen worden - während die Eltern mutmaßlich Freizeitaktivitäten nachgingen. An dem Jungen soll sich der Beschuldigte zwar nicht vergangen haben. Er habe ihn aber mindestens einmal zuschauen lassen, erklärte Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger.
Der Beschuldigte bestritt die Anzahl der ihm vorgeworfenen Sexualstraftaten, es seien weniger gewesen. Genau könne er sich nicht mehr erinnern. Er räumte ein, 222 kinderpornografische Bilder auf einem USB-Stick besessen zu haben. Die Anklage stützt sich unter anderem auf Aussagen des Mädchens bei ärztlichen Untersuchungen sowie auf DNA-Spuren.