Das Gericht hatte bemängelt, dass in der Baugenehmigung, die auch den Bau der südlichen Ortsumgehungsstraße des Stuttgarter Stadtteils Plieningen umfasst, nicht alle notwendigen Untersuchungen für das Straßenbauvorhaben vorgenommen worden sind. Die für die Verlegung der Landesstraße nötigen Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen nun nachgeholt werden.
Auch der Naturschutzbund (Nabu) hatte am Freitag angekündigt in Revision zu gehen. Das Verwaltungsgericht sei wesentlichen Naturschutzargumenten nicht gefolgt, hieß es zur Begründung. Die Naturschützer erhoffen sich die Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen. Direkt nach dem Urteil hatten sich sowohl die Bahn als auch die Naturschützer zufrieden gezeigt.