Es geht um einen Richter am Karlsruher OLG, der sich vergeblich um die Position als Vorsitzender eines OLG-Senats beworben hatte. Beide Male wehrte er sich per Eilantrag dagegen, dass ihm ein Bewerber vorgezogen wurde. Der VGH entschied jetzt, dass bei sonst gleicher Eignung der Kandidat vorgezogen werden darf, der bereits Erfahrung als Vorsitzender Richter hat.
Besetzung von Richterstelle: Gericht gibt Ministerium recht
Stuttgart.