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«Besonders schwere Tat»: Prozessbeginn zu tödlichem Raub

Landgericht Stuttgart
Ein Schild weist an einer Fassade auf das Landgericht Stuttgart hin. Foto: Marijan Murat/Archivbild
Eine Seniorin wird an ihrer Haustür getötet - mit einem Hammer und Messern. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Allerdings gibt es DNA-Spuren und offenbar eine weitere Verbindung zum Opfer.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Mit einem Hammer und einem Taschenmesser bewaffnet soll er bei einer Seniorin geklingelt, sie getötet und anschließend eine Bankkarte gestohlen haben. Ein 30-Jähriger steht seit Dienstag wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge vor dem Stuttgarter Landgericht. Die Tat wiege besonders schwer, da er die Frau heimtückisch und aus Habgier getötet habe, hieß es in der Anklage (Az. 1 Ks 115 Js 90189/18).

Anfang September des vergangenen Jahres soll er demnach in Neuhausen auf den Fildern (Kreis Esslingen) abends bei der 84-Jährigen geklingelt haben. Nachdem diese ihm geöffnet hatte, habe er ohne Vorwarnung mit einem mitgebrachten Maurerhammer auf ihren Kopf eingeschlagen. Auch nachdem diese schon am Boden lag, soll er noch mindestens zehnmal zugeschlagen haben. Die Verletzungen wären an sich schon tödlich gewesen, erklärte der Staatsanwalt. Der Mann habe die Frau allerdings anschließend noch in den Hals gestochen - zuerst mit einem mitgebrachten Taschenmesser und dann mit einem Küchenmesser aus der Wohnung. Die Frau verblutete.

Der Deutsche durchsuchte laut Ermittlern die Wohnung der Frau nach Wertsachen - weitgehend vergeblich - und stahl schließlich eine Bankkarte. Später scheiterte der Versuch, mit der Karte Geld abzuheben.

Es sei anzunehmen, dass der mutmaßliche Täter und sein Opfer schon im Vorfeld Kontakt gehabt hatten, sagte der Staatsanwalt nach dem ersten Verhandlungstag. Das Haus, in dem die Frau wohnte, gehörte dem Schwager des Angeklagten. Der Schwager wohnte auch in dem Haus, war aber laut den Ermittlern zur Tatzeit im Urlaub.

Offenbar war der Angeklagte davon ausgegangen, dass die Seniorin vermögend sei. Zudem sei er verschuldet gewesen, was wohl das Tatmotiv gewesen sei, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe die Tat bisher bestritten, obwohl die Polizei seine DNA-Spuren gefunden hatte. Die Verhandlung endete am ersten Tag nach der Verlesung der Anklage.

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