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BGH ermöglicht Mordprozess gegen verurteilten IS-Terroristen

Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Sebastian Gollnow/Archiv
Karlsruhe/Düsseldorf (dpa) - Wegen neuer Mordvorwürfe muss sich der bereits verurteilte deutsche IS-Terrorist Nils D. nun doch ein zweites Mal in Düsseldorf vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) ließ auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts die Anklage zu und eröffnete das Hauptverfahren, wie eine Sprecherin des Gerichts am Montag in Karlsruhe sagte. Auch die Aufhebung des Haftbefehls sei rückgängig gemacht worden. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung darüber berichtet. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hatte die Anklage abgelehnt.
Karlsruhe.

Der Konvertit Nils D. war wegen seiner Zeit bei der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien 2016 in Düsseldorf zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Später wurde er von neuen Zeugen schwer belastet. Die Bundesanwaltschaft erhob deshalb im Juli 2018 zum zweiten Mal Anklage gegen den damals 27-Jährigen aus Dinslaken, diesmal wegen dreifachen Mordes und der Begehung eines Kriegsverbrechens. Der Vorwurf: D. habe 2014 mit anderen IS-Leuten regelmäßig Gefangene in einem Gefängnis in Syrien gefoltert. Mindestens drei Folteropfer seien dabei ums Leben gekommen.

Das OLG hatte die Anklage im Oktober abgelehnt: Es sei nicht auszuschließen, dass die erhobenen Vorwürfe bereits Gegenstand des ersten Verfahrens wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung gewesen seien. Es bestehe daher die Gefahr, dass Nils D. grundgesetzwidrig wegen derselben Tat zwei Mal verurteilt werde. Der BGH teilte diese Bedenken nicht und gab der Beschwerde statt.

"Bild"-Bericht

OLG zum nicht eröffneten Hauptverfahren

GBA zur zweiten Anklage im Juli 2018

OLG zum Urteil gegen Nils D. 2016

GBA zur ersten Anklage 2015