Nach der am Montag vom BGH veröffentlichten Revisionsentscheidung hat das Ersturteil jedoch «einen durchgreifenden Darstellungsmangel». In dem Prozess hatten Gutachter die Schuldfähigkeit der Angeklagten unterschiedlich bewertet. Während ein Sachverständiger von einer vollständig aufgehobenen Steuerungsfähigkeit ausging, sah der andere nur eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit. Der BGH bemängelte, dass die Richter nicht ausreichend dargelegt hätten, warum sie sich den Ausführungen des ersten Experten anschlossen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine vierjährige Haftstrafe gefordert und dann Rechtsmittel in Karlsruhe eingelegt. Eine andere Kammer des Kemptener Landgerichts muss nun den Fall neu verhandeln.
Hintergrund der Tragödie war, dass der Partner der Mutter sich selbst getötet hatte. Daraufhin entwickelte die Frau aufgrund ihrer Depression Suizidgedanken. Die Mutter war der Überzeugung, dass das Mädchen an ihrem Tod zerbrechen würde. Deswegen erstickte die Frau ihr Kind vor dem Suizidversuch.