Damit ist das Hauptverfahren in Düsseldorf eröffnet. Die Haftbefehle gegen zwei der Angeklagten bleiben aber aufgehoben.
Die Männer, die für eine Sprengstofffirma und ein Rüstungsunternehmen arbeiteten, sollen intern ein Geheimdokument des Verteidigungsministeriums weiterverbreitet haben. Darin standen dem BGH-Beschluss zufolge Details zu wichtigen Haushaltsplanungen, die Rückschlüsse auf die Schlagkraft von Bundeswehr und Nato erlaubten.
Eine Kopie der Unterlagen wurde bei einer Routinekontrolle in einem unverschlossenen Rollcontainer gefunden. Das OLG wollte die Anklage nicht zulassen, weil es keine Anhaltspunkte dafür sah, dass eine fremde Macht davon erfahren habe. Deshalb habe auch keine «konkrete Gefahr für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland» bestanden.
Anders nun der BGH: Rüstungsfirmen stünden erfahrungsgemäß besonders stark im Fokus von Nachrichtendiensten, in diesem Fall gebe es außerdem Verflechtungen nach Israel, China und in die Türkei. Es habe daher nur noch vom Zufall abgehangen, ob der Bundesrepublik ein Nachteil entstehe.
BGH-Beschluss vom 29. November