Für viele in Politik und Autoindustrie ist die Umwelthilfe ein rotes Tuch, weil sie schon in etlichen deutschen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Hier geht es um die Aktivitäten der DUH im Bereich Verbraucherschutz. Als sogenannte qualifizierte Einrichtung darf die Umwelthilfe Unternehmen abmahnen und verklagen, die zum Beispiel gegen Informationspflichten verstoßen. Die Einnahmen aus diesen Verfahren machten zuletzt gut ein Viertel des DUH-Haushalts aus.
Auch das von der Kfz-Innung Region Stuttgart unterstützte Autohaus wurde von der DUH verklagt. Dieser wirft es nun vor, es unzulässigerweise vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen zu haben. Bisher hatte der Händler vor Gericht keinen Erfolg. (Az. I ZR 149/18)
Liste der "qualifizierten Einrichtungen"
FAQ der DUH zu Organisation, Struktur und Finanzierung