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BGH untersucht Klageaktivitäten der Deutschen Umwelthilfe

Deutsche Umwelthilfe
Jürgen Resch (M), der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), steht vor dem Verwaltungsgericht. Foto: Jens Büttner/Archiv
Karlsruhe (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) muss sich am heutigen Donnerstag gegen den Vorwurf wehren, aus ihrem Status als Verbraucherschutzverband missbräuchlich Profit zu schlagen. Ein Autohaus aus dem Raum Stuttgart hat die Frage bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht. Ob die Karlsruher Richter ihr Urteil noch am Verhandlungstag verkünden, ist offen.
Karlsruhe.

Für viele in Politik und Autoindustrie ist die Umwelthilfe ein rotes Tuch, weil sie schon in etlichen deutschen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Hier geht es um die Aktivitäten der DUH im Bereich Verbraucherschutz. Als sogenannte qualifizierte Einrichtung darf die Umwelthilfe Unternehmen abmahnen und verklagen, die zum Beispiel gegen Informationspflichten verstoßen. Die Einnahmen aus diesen Verfahren machten zuletzt gut ein Viertel des DUH-Haushalts aus.

Auch das von der Kfz-Innung Region Stuttgart unterstützte Autohaus wurde von der DUH verklagt. Dieser wirft es nun vor, es unzulässigerweise vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen zu haben. Bisher hatte der Händler vor Gericht keinen Erfolg. (Az. I ZR 149/18)

Ankündigung des BGH

Liste der "qualifizierten Einrichtungen"

Satzung der Umwelthilfe

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FAQ der DUH zu Organisation, Struktur und Finanzierung

FAQ der DUH zur Marktüberwachung

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