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BGH urteilt im Streit um Unitymedia-Hotspots

BGH urteilt im Streit um Unitymedia-Hotspots
Die Unternehmenszentrale von Unitymedia. Foto: Marius Becker/Archiv
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt am heutigen Donnerstag im Streit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Internetanbieter Unitymedia um die Nutzung von Kundenroutern zum Aufbau eines WLAN-Hotspots. Das Unternehmen hatte seine Kunden schriftlich darauf hingewiesen, dass es Software für ein zweites WLAN-Signal aufspiele und den Kunden die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt (Az: I ZR 23/18).
Karlsruhe.

Die Verbraucherschützer argumentierten mit unzumutbarer Belästigung und fordern, dass Unitymedia nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden auf deren Router zugreifen dürfe. Der Rechtsanwalt des Unternehmens hatte dagegengehalten, es gehe keine Bandbreite verloren und es entstünden für den Kunden weder Kosten noch Risiken. Das Oberlandesgericht in Köln hatte zuvor Unitymedia Recht gegeben.

Unitymedia betreibt das Kabelnetz in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen und nutzt die Router, um neben dem passwortgeschützten privaten WLAN der Kunden einen teilöffentlichen WLAN-Zugang zum Internet für seine anderen Kunden anzubieten.

Mitteilung des BGH zum Termin

Paragraf 4 Gesetz gegen der unlauteren Wettbewerb (UWG) - Mitbewerberschutz

Paragraf 7 UWG - Unzumutbare Belästigungen

Paragraf 8 UWG - Beseitigung und Unterlassung