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Bürger dürfen Bodycam-Videos einsehen

Polizist mit Body-Cams
Eine «Body-Cam» auf der Schulter eines Polizisten. Foto: Boris Roessler/Archiv
Mannheim (dpa/lsw) - Wer künftig von Streifenpolizisten per Bodycam (Körperkamera) gefilmt wird, darf diese Filmaufnahmen bei Bedarf einsehen. Das teilte der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz, Stefan Brink, auf Anfrage der Zeitung «Mannheimer Morgen» mit. Die Bodycams können also auch denjenigen Menschen helfen, die sich von der Polizei falsch behandelt fühlen.
Stuttgart.

Betroffene können sich laut Brink bei Verdacht auf Fehlverhalten der Beamten oder Unklarheiten an die Polizei wenden und die Videos, die sich auf ihre Person beziehen, anschauen und gegebenenfalls als Beweismaterial vor Gericht verwenden. Über das Filmen der Beamten in Konfliktsituationen sagte Brink: «Das ist zwar ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, aber einer auf gesetzlicher Grundlage.»

Bodycams sollen Angriffe auf Beamte dokumentieren. Die Aufnahmen können außerdem belegen, dass Beamte rechtmäßig gehandelt haben. Bis Jahresende sollen 2300 der Geräte bei der gesamten Bundespolizei eingeführt werden. Im Südwesten wurde die Stuttgarter Polizei Anfang Februar als erste regulär mit den Kameras ausgestattet. Bis zum Sommer soll jede Streife im Südwesten eine Bodycam haben.