Bis in die 80er Jahre konnten sich nach VBE-Angaben Rektoren an den Verwaltungsvorschriften orientieren, die vorsahen, bei einer um 10.00 Uhr gemessenen Temperatur von über 25 Grad im Schatten den Schülern nach der vierten Stunde hitzefrei zu geben. Heute liegt die Entscheidung ganz im Ermessen des Rektors, der damit - so der VBE - auch in der Schusslinie stehe.
Nach Empfehlung des Kultusministeriums sind bei dem Beschluss das körperliche Wohl der Schüler sowie deren Fahrtwege und die baulichen Verhältnisse der Schulen zu berücksichtigen. Weitere Kriterien des Ministeriums für die Schulleiter sind: Benachbarte Schulen stimmen sich ab und Fahrschülern müssen auch bis zur Heimfahrt Aufenthaltsräume und Aufsicht bereit gestellt werden. Hitzefrei gibt es weder für die beruflichen Schulen noch für die gymnasiale Oberstufe.