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Bundesrat beschließt Regeln für Fahrverbote: Hamburg prüft

Jens Kerstan
Jens Kerstan (Grüne) verfolgt eine Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft im Rathaus. Foto: Daniel Reinhardt/Archiv
Nachdem auch der Bundesrat neue Regeln für Fahrverbote passieren ließ, fordern Oppositionsparteien ein Ende der Beschränkungen in Hamburg. Die Umweltverbände halten dagegen. Konkret passieren wird erst einmal nichts.
Stuttgart.

Hamburg (dpa/lno) - Der Bundesrat hat am Freitag ein erst am Vortag vom Bundestag beschlossenes Gesetzespaket passieren lassen, das den Umgang mit Diesel-Fahrverboten neu regelt. Generell sollen Fahrverbote künftig in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Luft als verhältnismäßig gelten, weil der unverändert geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm auch ohne Fahrverbot erreicht werden könne.

Überwacht werden sollen Sperrungen künftig nur stichprobenartig mit mobilen Geräten und einer relativ kurzen Datenspeicherung von zwei Wochen. Autos der neueren Abgasnorm Euro 6 und verschiedene nachgerüstete Fahrzeuge wie Busse, schwere Fahrzeuge von Müllabfuhr und Feuerwehr, Handwerker- und Lieferfahrzeuge sollen von Verboten ausgenommen sein. Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) kritisierte im Bundesrat, die neuen Regelungen änderten an der Situation in seiner Stadt nichts. Die 2018 angeordneten Verbote auf zwei Straßenabschnitten könnten nicht aufgehoben werden.

Die Opposition in der Hamburgischen Bürgerschaft erhöhte den Druck auf den Senat, die Durchfahrtbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge in zwei Hamburger Straßenabschnitten wieder abzuschaffen. «Die Hamburger erwarten zurecht, dass die überhastet bestellten Verbotsschilder wieder abgebaut werden»», sagte der CDU-Umweltexperte Stephan Gamm. Seine Fraktion will wie die FDP einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft einbringen; auch die AfD ist gegen Fahrverbote.

Das sehen die Umweltverbände ganz anders. «Wenn FDP, CDU und AfD jetzt unisono die Abschaffung der Hamburger Durchfahrtsverbote fordern, ist dies reiner Populismus und komplette Realitätsverweigerung», sagte BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch. Der Umweltverband fordere vielmehr eine Ausweitung der Fahrverbote. Er habe bereits im vergangenen Sommer eine entsprechende Klage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Auch der Nabu forderte weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung. So müsse der negative Einfluss großer und kleiner Schiffe deutlich ambitionierter angegangen werden.

Dass die Hamburger Durchfahrtbeschränkungen kurzfristig aufgehoben werden, ist nicht zu erwarten. Die Gesetzesänderung ändere nichts an der rechtmäßigen Aufstellung des gültigen Hamburger Luftreinhalteplans, der seit Juni 2017 in Kraft ist, heißt es in einer Stellungnahme der Umweltbehörde. «Die Stadt kann sich jetzt keine juristischen Hauruck-Aktionen erlauben, die ein Gericht kurz darauf wieder korrigiert.» Dennoch werde der Senat die möglichen Auswirkungen der Gesetzesänderung prüfen. Dazu seien die Behörden auf fachlicher Ebene im Gespräch.