Befangenheitsanträge der Angeklagten lehnte der Richter ebenso ab wie ihr Ansinnen, einen Bekannten ohne juristische Ausbildung als ihren Verteidiger zuzulassen. Sie übernahm die Befragung einer Zeugin selbst, mit dem Ziel nachzuweisen, dass das Ordnungsamt 2017 eine Demonstration gegen einen Castor-Transport auf dem Neckar ohne rechtliche Begründung aufgelöst habe. Castoren sind spezielle Behälter für radioaktive Abfälle und ausgediente Brennstäbe aus Atomkraftwerken.
Schon vor einem Jahr wehrte sich die Frau vor und im Amtsgericht lautstark gegen einen anderen Bußgeldbescheid. Gegen den damaligen Beschluss zur Zahlung von 200 Euro legte die stark gehbehinderte Frau Einspruch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ein. Das OLG ließ diesen jedoch nicht zu, so dass der Beschluss seit Februar rechtskräftig ist.