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CDU lobt Beschluss zur Grundsteuerreform

Thomas Strobl
Thomas Strobl, Landesvorsitzender der CDU Baden-Württemberg, spricht während einer Pressekonferenz. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild
Nach monatelangem Streit haben sich die Koalitionsspitzen von Union und SPD in Berlin auf einen Kompromiss bei der Grundsteuer geeinigt. Die Landes-CDU begrüßt eine geplante Öffnungsklausel für die Länder. SPD und Gewerkschaften fordern Gerechtigkeit.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach der Einigung auf einen Kompromiss zur Grundsteuerreform lobt die baden-württembergische CDU eine mögliche Öffnungsklausel für die Länder. «Baden-Württemberg ist nicht Bremen oder Brandenburg. Deswegen brauchen wir maßgeschneiderte Lösungen», teilte der Landesvorsitzende der CDU, Thomas Strobl, am Montag mit. Die Einigung auf eine «100-prozentige Länderöffnungsklausel» sei eine gute Nachricht. Eine solche Klausel gibt den Ländern die Möglichkeit, Regelungen zur Grundsteuer selbst zu gestalten.

Peter Hofelich, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, warnte, eine Länderöffnungsklausel dürfe nicht zu einem Flickenteppich an Regeln führen. «Die grundlegende Systematik muss einheitlich sein.» Außerdem forderte er eine wertabhängige Grundsteuer. «Der Besitzer einer 100-Quadratmeter-Wohnung in Stuttgart-Mitte muss mehr zahlen als jemand, der eine gleich große Wohnung in Geislingen besitzt.»

Ähnlich äußerte sich der DGB-Landesvorsitzende Martin Kunzmann. Er forderte außerdem, die Grundsteuer künftig nicht mehr auf Mieter umzulegen. «Die Grundsteuer ist im Kern eine Vermögensteuer.» Deshalb müsse sie von den Immobilieneigentümern gezahlt werden.

Die Berliner Koalitionsspitzen von Union und SPD hatten sich am frühen Montagmorgen über eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Dem Vernehmen nach sieht diese auch die vor allem von der CSU verlangte Öffnungsklausel für die Länder vor. Wie die Klausel genau aussehen soll, wurde nicht erläutert. Manche Länder hatten befürchtet, dass Sonderwege Einzelner Druck auf alle ausüben.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Einnahmen. Nach Angaben von Landesfinanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) bringt sie den Kommunen im Südwesten jährlich 1,8 Milliarden Euro ein. Sie wird unter anderem auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben. Wegen veralteter Bemessungsgrundlagen hatte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt.