Zwar dürfe die Ortspolizei im Einzelfall solche Daten bekommen, wenn eine infizierte Person gegen eine vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne verstoße. Es gehe aber nicht, dass Klarnamenlisten pauschal bei Krisenstäben der Landkreise, dem polizeilichen Vollzugsdienst oder der Feuerwehr landeten. «Wir teilen die Kritik des Datenschutzbeauftragten», betonte der Sprecher.
«Es gibt keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Weitergabe dieser sehr sensiblen Gesundheitsdaten an die Polizei im großen Stil», sagte dazu SPD-Fraktionsvize Sascha Binder. Statt so massiv in die Persönlichkeitsrechte von Bürgern einzugreifen, solle die Landesregierung lieber für die notwendige Schutzausstattung der Polizei sorgen.
Aus dem Innenministerium hieß es, man wolle gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten eine Lösung finden, die dem Datenschutz und der effektiven Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung gerecht werde.