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Dauer des Verfahrens gegen Palmer bis zu sechs Monate

Online-Parteitag Grüne Baden-Württemberg
Boris Palmer, Tübinger OB, bei einer Gegenrede zum Antrag zum Parteiauschlussverfahren gegen ihn. Foto: Marijan Murat/dpa
Stuttgart (dpa) - Die baden-württembergischen Grünen rechnen damit, dass das Ausschlussverfahren gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer insgesamt zwischen drei und sechs Monate dauern könnte. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Sonntag in Stuttgart aus der Grünen-Landesspitze. Der Landesparteitag hatte am Samstag mit einer Dreiviertel-Mehrheit beschlossen, dass der Landesvorstand das Parteiordnungsverfahren vorbereiten und beim zuständigen Schiedsgericht einreichen soll.
Tübingen.

Zuständig dürfte die Kreisschiedskommission in Tübingen sein. Sollte sie Palmer ausschließen, könnte er binnen 30 Tagen nach Bekanntgabe des schriftlichen Beschlusses das Landesschiedsgericht anrufen. Danach wäre noch eine Berufung vor dem Bundesschiedsgericht möglich.

Palmer hatte zuletzt auf Facebook mit Aussagen über den früheren Fußball-Nationalspieler Dennis Aogo für Empörung gesorgt. Die Grünen werfen dem 48-Jährigen Rassismus vor. Palmer trage mit wiederholten «inszenierten Tabubrüchen» zu einer Spaltung der Gesellschaft bei. In der Grünen-Satzung heißt es: «Der Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zugefügt hat.»

© dpa-infocom, dpa:210509-99-527698/3

Palmer-Statement bei Facebook

Ursprünglicher Palmer-Eintrag zu "Cancel Culture"

Ausschlussverfahren bei den Grünen