Der Kapitän von Eintracht Frankfurt hatte in der Partie beim SC Freiburg am 10. November den gegnerischen Trainer Christian Streich umgestoßen. Er war daraufhin in der Einzelrichter-Entscheidung des Sportgerichts für sieben Woche gesperrt und zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 000 Euro verurteilt worden.
Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz hatte beiden Vereinen vorgeschlagen, die Einsprüche zurückzunehmen. Der 68-Jährige deutete an, dass die Urteile ansonsten härter ausfallen könnten. Abrahams Anwalt Christoph Schickhardt wollte sich zum Vorschlag von Lorenz zunächst nicht äußern. Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, kündigte daraufhin an, eine Sperre von acht Spielen zu beantragen.
Freiburg hatte sich gegen eine Zwangspause von drei Spielen für Grifo gewehrt. Der ausgewechselte Spieler hatte in der besagten Begegnung bei den Tumulten nach Abrahams Attacke dem Frankfurter ins Gesicht gefasst und dafür von Schiedsrichter Felix Brych (München) ebenfalls die Rote Karte gesehen.