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Dienstgericht verhandelt über Arbeitstempo eines Richters

Bronzestatue der Justitia
Eine Bronzestatue der Justitia steht in Frankfurt am Main. Foto: Arne Dedert/Archivbild
Darf ein Richter ermahnt werden, wenn er gründlich arbeitet - aber aus Sicht seiner Vorgesetzten zu langsam? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Dienstgerichtshof für Richter.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Rechtsstreit über das Arbeitstempo eines Freiburger Richters ist in eine neue Runde gegangen. Der Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht Stuttgart muss den Fall teilweise neu verhandeln, weil der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ihn im September 2017 zurückverwies.

Der am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in Freiburg tätige Richter Thomas Schulte-Kellinghaus wehrt sich schon länger gegen eine dienstrechtliche Ermahnung seiner ehemaligen Präsidentin, seine Fälle schneller abzuschließen. Es solle Rechtssprechung nach Kassenlage erfolgen, kritisierte er. Das Verfahren habe einen politischen Charakter. Die Ermahnung verstoße gegen die richterliche Unabhängigkeit. Der Leiter der Präsidialabteilung des OLG Karlsruhe, Jens-Martin Zeppernick, sagte hingegen: «Die Bürger wollen ein richtiges Urteil in einer angemessenen Zeit haben.»

Die Erledigungszahlen von Schulte-Kellinghaus entsprachen den Angaben zufolge zwischen 2008 und 2010 etwa 68 Prozent von dem, was seine Kollegen im Schnitt erreicht hatten. Strittig in der Sache ist unter anderem die Frage, welche Aussagekraft die Zahl hat und wie sie genau ermittelt worden ist. Eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit liegt dem BGH zufolge vor, wenn einem Richter ein Pensum abverlangt wird, das «sich allgemein, also auch von anderen Richtern, sachgerecht nicht mehr bewältigen lässt». Bei dieser Beurteilung kann die Anzahl der Fälle, die im Durchschnitt an einem Gericht erledigt werden, nur ein Anhaltspunktsein. Verfahren könnten nämlich auch nicht sachgerecht abgeschlossen werden.

Schulte-Kellinghaus, der unter anderem Versicherungsrecht bearbeitet, hatte in der Vergangenheit darauf verwiesen, dass er besonders sorgfältig arbeite und dafür eben die entsprechende Zeit benötige. Außerdem erklärte er nun am Dienstag in der mündlichen Verhandlung, dass der Senat, dem er angehöre, eine besonders hohe Veröffentlichungszahl in Fachzeitschriften habe. Von der Zahl der Veröffentlichungen auf die Qualität zurückzuschließen sei falsch, sagte Zeppernick. Bis wann das Dienstgericht eine Entscheidung in dem Verfahren treffen wird, war zunächst unklar.

Entscheidung Bundesgerichtshof