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Frau angezündet: Ehemann soll lebenslang in Gefängnis

Landgericht Ellwangen
Das Landgericht in Ellwangen. Foto: Stefan Puchner/dpa/Archivbild
Im Streit um das Eigenheim überschüttet ein Mann seine getrennt lebende Frau in ihrem Auto mit Benzin und zündet sie an. Vor Gericht schweigt er. Der Richter bescheinigt dem Mann in seinem Urteil einen «absoluten Vernichtungswillen».
Ellwangen (Jagst).

Ellwangen (dpa) - Das genaue Motiv für diesen Ehestreit mit grausamem Ausgang bleibt bis zum Urteilsspruch den Prozessbeteiligten ein Rätsel: Ein Mann tötet seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, indem er sie in ihrem Auto mit reichlich Benzin überschüttet und schließlich anzündet. Am Mittwoch hat das Landgericht im württembergischen Ellwangen den 48-jährigen Angeklagten wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Tat sei getragen von einem absoluten Vernichtungswillen, sagte Richter Gerhard Ilg bei der Urteilsbegründung.

Er folgte damit nicht ganz dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Damit hätte der Angeklagte nach dem Gesetz kaum eine Chance auf eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren gehabt. Er sei knapp daran vorbei geschrammt, sagte der Richter.

Die Anklagebehörde nimmt an, dass der Deutsche an jenem Novembermorgen des vergangenen Jahres nach einem Plan vorgegangen war. Er habe aus Wut vor allem über die finanziellen Folgen der Scheidung den Tod der damals 45-jährigen Frau beschlossen, sagte der Staatsanwalt.

Ob dem so war, darüber schwieg der Angeklagte bis zum Schluss. Er machte während der drei Verhandlungstage von seinem Schweigerecht Gebrauch. Nach Zeugenaussagen und der Spurenlage stellte sich der Tathergang für das Strafgericht so dar: Der Angeklagte hatte am Tattag auf einer Landstraße mit seinem Wagen das Auto seiner Frau abgepasst. Mit einem Hammer schlug er, ohne lange Worte zu verlieren, die Scheibe an der Fahrertür ein und leerte einen Kanister mit Benzin ins Innere.

Die Frau schaffte es in ihrer Not aus dem Auto, wurde aber von ihrem Mann unter schweren Schlägen auf den Fahrersitz zurückgedrängt. Im Innern hatten sich zwischenzeitlich starke Benzindämpfe gebildet. Dann warf der Angeklagte eine Zigarette in den Wagen. Aufgrund der Zeugenaussagen und der Spurenlage habe sich das Gericht in einen Film versetzt gefühlt, sagte der Richter.

Die besondere Schwere der Tat sah der Staatsanwalt auch darin, dass das Opfer einige Sekunden lang bewusst mitbekommen haben könnte, wie ihr Wagen explosionsartig in Flammen aufging - in dem sie dann verbrannte.

Die Verteidigung hatte hingegen dafür plädiert, unter dem höchst möglichen Strafmaß zu bleiben. «Die Tat ist monströs, nicht aber der Täter», argumentierte der Anwalt des angeklagten Busfahrers. Mit der getöteten Frau hatte der Mann drei knapp volljährige Söhne. Sein Mandant habe sich immer um die Familie gekümmert und diese finanziell abgesichert. Im Kollegenkreis sei er als «zurückhaltend und freundlich» beschrieben worden. Auch ansonsten sei dieser «immer ein ordentlicher Bürger gewesen».

Der Verteidiger widersprach dem Staatsanwalt, der den Tathergang als «Schritt für Schritt vom Angeklagten geplant - von der Wohnung bis zu dem von ihm ausgesuchten Tatort» bezeichnet hatte. Dass dieser sich nach der Tat erst einmal geduscht und frische Kleidung anzogen hatte, bevor er sich der Polizei stellte, ist für die Anklage ein weiteres Indiz.

Der Anwalt sagte, die Klageseite habe vom Angestellten ein falsches Bild. Dieser sei nicht kaltblütig wie beschrieben. Seine Frau habe im Scheidungsverfahren die Ehe so beschrieben, dass diese ihre Lebenspläne kaputtgemacht habe. Dies und der Verlust des von ihm finanzierten Eigenheims habe bei seinem Mandanten zu einer schweren Kränkung geführt, die ihn wohl zu dieser Tat getrieben habe. Das Urteil gegen den Mann ist noch nicht rechtskräftig.