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Eltern streiten vor Gericht Misshandlung ihrer Kinder ab

Eine goldfarbene Justitia-Figur
Eine goldfarbene Justitia-Figur. Foto: Britta Pedersen/ZB/dpa/Symbolbild
Reutlingen (dpa/lsw) - Zu einem ersten Prozess Ende November war das angeklagte Elternpaar, das sich wegen dem Vorwurf der Misshandlung ihrer Kinder verantworten muss, nicht erschienen. Bei einem neuen Anlauf am Montag schwiegen sie zu dem Tatvorwurf, sagte ein Gerichtssprecher. Wegen der weiteren Vorwürfe zeigten sie sich vor dem Amtsgericht Reutlingen geständig. Dabei ging es um das Filmen der Herausnahme der Kinder durch das Kreisjugendamt mit einer nicht ersichtlichen Überwachungskamera, sowie mehrfache Beleidigung, Verleumdung und falsche Verdächtigung.
Reutlingen.

Die beiden Angeklagten wurden am Montag aus der Haft vorgeführt. Der 36 Jahre alte Vater und die 29 Jahre alte Mutter hatten im November kurzfristig gegenüber ihren Pflichtverteidigern behauptet, sie seien verhandlungsunfähig. Ein entsprechendes Attest legten sie allerdings nicht vor. Das Amtsgericht Reutlingen erließ daraufhin einen Haftbefehl gegen sie. Dieser habe sich jetzt erledigt, die beiden seien wieder auf freiem Fuß, erklärte der Gerichtssprecher.

Nach Angaben des Gerichts hatten sich die Großeltern der beiden fünf und neun Jahre alten Kinder bereits 2017 an das Jugendamt gewandt. Ein drittes Kind war überraschend gestorben, nach Angaben der Angeklagten am plötzlichen Kindstod. Im Juli 2019 holte das Jugendamt die beiden Kinder aus ihrer Familie. Diese sind seitdem in Pflegefamilien untergebracht, die Eltern haben kein Besuchsrecht, weil sie mit Entführung gedroht hatten. Der Fortsetzungstermin wurde auf den 4. Januar terminiert.