Bei einem in der Anzeige dargestellten Vorgang handelt es sich der Behörde zufolge um die rechtlich vorgeschriebene Kennzeichnung der Schweine durch Tätowierung mittels Schlagstempels. Ansonsten gehe das Veterinäramt davon aus, dass sich die Tiere gegenseitig Kratzspuren beigebracht hätten.
Auch ausgewertetes Bildmaterial lasse nicht den Schluss zu, dass ein vom Transporteur am Schwanz hochgezogenes Schwein besonders gelitten habe. Insofern komme lediglich eine Ordnungswidrigkeit in Betracht; deshalb werde das Verfahren insoweit an die zuständige Bußgeldbehörde abgegeben.
Das Ermittlungsverfahren wurde zu keinem Zeitpunkt gegen Verantwortliche, Beauftragte oder Arbeitnehmer des Schlachthofes in Mannheim geführt, wie die Staatsanwaltschaft betonte. Der Schlachthof hatte im April zur Krisenbewältigung und Neuausrichtung Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt.
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