Die Polizei gehe auch Hinweisen im Internet nach. Im Online-Auktionshaus ebay waren zwei Knollen der gestohlenen Art aufgetaucht. Hier liege zwar ein Anfangsverdacht des Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz vor, einen konkreten Bezug zum Diebstahl von vergangener Woche sei allerdings schwer nachzuweisen, sagte der Sprecher.
Der Handel mit den Knollen geschützter wilder Orchideen ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz strafbar und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Bereits Anfang Mai hatten Unbekannte im Naturschutzgebiet Taubergießen bei Kappel-Grafenhausen rund 3000 geschützte Orchideen ausgegraben und die Knollen im Wert von schätzungsweise 250 000 Euro mitgenommen. Auch hier dauerten die Ermittlungen noch an.