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Erste Gemeinde mit Katzenschutzverordnung

Eine Katze
Eine Katze. Foto: Hauke-Christian Dittrich/Archivbild
Stuttgart (dpa/lsw) - Zum ersten Mal hat eine Gemeinde im Südwesten die Kennzeichnung und Kastration frei laufender Katzen per eigener Verordnung geregelt. Berglen im Rems-Murr-Kreis nutze damit eine seit 2013 bestehende Möglichkeit, unter anderem ein Kastrationsgebot in eigener Regie festzulegen, teilte die Landesbeauftragte für Tierschutz, Julia Stubenbord, am Donnerstag mit. Hintergrund sei die saisonbedingte stärkere Vermehrung von Katzen im Frühjahr, ein als «Maikätzchen» bekanntes Phänomen.
Stuttgart.

«Durch Katzenschutzverordnungen in Gemeinden können langfristig die Tierheime und Tierschutzvereine entlastet werden, indem die Halter zur Kennzeichnung und Kastration von Freigängerkatzen verpflichtet werden», erklärte Stubenbord einer Mitteilung zufolge. Seit 2013 ermögliche das Tierschutzgesetz, den unkontrollierten Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken. Das Recht dazu hat die Landesregierung auf die Städte und Gemeinden übertragen. «Wir hoffen, dass Berglen nun eine Vorreiterrolle für andere Gemeinden einnimmt», sagte die Tierschutzbeauftragte.

Wie jedes Jahr werde es auch in diesem Mai wieder viele junge Kätzchen geben. Etliche verwilderte Straßenkatzen würden wieder in Tierheimen landen. Zudem gebe es wieder «eine Vielzahl an unkastrierten Straßenkatzen, die häufig krank und unterernährt sind und sich ungehindert fortpflanzen». Ehrenamtliche Tierschützer helfen Straßenkatzen mit Futterstellen, an denen sie gegebenenfalls auch eingefangen, medizinisch versorgt, geimpft und kastriert werden.

Fragen und Antworten zum Katzenschutz

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