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«Es bleiben Zweifel»: Freispruch in Würth-Prozess

Prozess um Würth-Entführung
Der 48-jährige Angeklagte kommt in Begleitung eines Justizbeamten zum Prozessbeginn in den Gerichtssaal. Foto: Arne Dedert
Die Ermittler haben in dem aufsehenerregenden Fall viele Indizien zusammengetragen. Doch dem Landgericht Gießen reichen diese nicht für eine Verurteilung des Angeklagten - auch wenn seine Stimme ähnlich wie die des Erpressers klingt.
Gießen.

Gießen (dpa) - Im Prozess um die Entführung von Milliardärssohn Würth hat das Landgericht Gießen einen 48-Jährigen freigesprochen. Nach der Würdigung aller Indizien «bleiben Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten», sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Es gebe sogar «schwache» Hinweise, die in die entgegengesetzte Richtung wiesen. Die Verteidigung zeigte sich erleichtert: «Wir haben an die Unschuld unseres Mandanten geglaubt.» Der Anklagevertreter kündigte an, das Urteil prüfen und Revision einlegen zu wollen.

Der Entführte ist der behinderte Sohn des baden-württembergischen Unternehmers und «Schraubenkönigs» Reinhold Würth. Das damals 50 Jahre alte Opfer wurde im Juni 2015 aus einer Wohngemeinschaft für behinderte und nicht-behinderte Menschen im osthessischen Schlitz entführt. Ein Erpresser forderte am Telefon drei Millionen Euro Lösegeld. Die Übergabe scheiterte jedoch. Nach etwa 20 Stunden war die Entführung vorbei: Der Erpresser verriet das Versteck von Markus Würth, der nahezu unversehrt an einen Baum gekettet bei Würzburg gefunden wurde.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Täter Komplizen hatte. Das Vorgehen sei auch deshalb besonders verwerflich, weil das Opfer wegen seiner Behinderung «stark intellektuell eingeschränkt» sei, befand die Staatsanwaltschaft. Sie hatte dreieinhalb Jahre Haft für den Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubs gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Zu den wichtigsten Beweismitteln in dem Indizienprozess gehörte ein Stimmgutachten. Dafür hatten Experten der Uni Marburg die aufgezeichnete Stimme des Lösegelderpressers untersucht. Die Analyse lieferte unter anderem Erkenntnisse zur Region, aus der der Anrufer vermutlich stammt und wo er Deutsch gelernt haben könnte. Denn dieser sprach mit einem deutlichen Akzent. Das erstellte Profil passte aus Sicht der Anklage zu dem 48-jährigen Serben.

Die Gutachter kamen zudem nach einem Vergleich der Stimme des Angeklagten mit der Erpresserstimme zu dem Ergebnis, dass die Sprecher «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» identisch seien. Eine Zeugin hatte die Ermittler schließlich auf die Spur des 48-Jährigen gebracht. Er wurde im März in Offenbach festgenommen.

Das Gericht würdigte zwar die Analyse der Gutachter, die sogar «Forschungsarbeit» geleistet hätten. Doch letztlich habe nur festgestellt werden können, dass die Stimme des Angeklagten und des Erpressers gleich klingen - was auch auf andere Personen zutreffen könne. Der «Gleichklang der Stimmen» reiche nicht für eine Verurteilung. Zudem habe die wichtige Zeugin und Hinweisgeberin vor Gericht ungenaue oder auch falsche Angaben gemacht.