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Ex-Rektorin von Ludwigsburger Hochschule rehabilitiert

Claudia Stöckle
Claudia Stöckle, Ex-Rektorin der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Foto: Uwe Anspach/dpa
Entlastung für Claudia Stöckle: Die Justiz stellt der Ex-Rektorin in der Affäre um die Hochschule Ludwigsburg ein einwandfreies Zeugnis aus. Ob sie aber auch mit ihrer Klage gegen ihre Abberufung von der Hochschulspitze Erfolg hat, steht noch in den Sternen.
Mannheim.

Mannheim (dpa/lsw) - Triumph für die umstrittene Ex-Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg: Zum Auftakt der Verhandlung über die Rechtmäßigkeit ihrer Abberufung hat der Vorsitzende Richter Andreas Roth vor dem Verwaltungsgerichtshof Claudia Stöckle als Opfer einer Intrige ihrer Gegenspieler und Gegenspielerinnen an der Hochschule bezeichnet. «Es gab disizipliar- und strafrechtlich relevantes Verhalten - aber nicht von Ihnen», sagte Roth am Donnerstag in Mannheim. Daraus war aber nicht abzulesen, wie das Gericht den Rauswurf Stöckles rechtlich bewertet.

Für Stöckle ist diese Rehabilitierung wichtig, die ihre Abwahl als Folge der von ihr entdeckten Fehlentwicklungen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen und der fehlenden Unterstützung des Wissenschaftsministeriums betrachtet. Ihr wurde Korruption und Vorteilsgewährung vorgeworfen. Stöckle, die 2011 auf sechs Jahre an die Hochschulspitze gewählt worden war, sieht sich selbst aus dem langjährigen Konflikt mit dem Ministerium und der Hochschule mit «blütenweißer Weste» hervorgehen.

Der Prozess arbeitete die lange Geschichte der Entfremdung zwischen Rektorin und Kanzlerin und weiteren Hochschulmitgliedern auf. An deren Anfang steht das Bemühen Stöckles, Missstände abzustellen - vom illegalen Buchhandel über Schummeleien bei der Arbeitszeiterfassung bis hin zu mangelhaftem Daten- und Brandschutz. Hinsichtlich der öffentlichen Wahrnehmung sowie der juristischen und politischen Folgen waren aber die von Stöckles Vorgänger vergebenen Zulagen an 13 Professoren am brisantesten. Im Jahr 2017 setzte der Landtag einen Untersuchungsausschuss zur Zulagenaffäre ein, in dem die Opposition Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) Missmanagement vorwarf.

Richter Roth äußerte sich in der Frage der Rechtmäßigkeit der Abberufung Stöckles durch Hochschulrat, Senat und Ministerium Anfang 2015 vage. Ein Tenor war noch nicht erkennbar. Nach dem Erfolg Stöckles vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, das 2018 ihre Abberufung als rechtswidrig bewertete, hatten Land und Hochschule Rechtsmittel eingelegt.

Über die Begründung der Abwahl sagte Roth: Bei einer mehr als Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Abstimmung gegen den Verbleib Stöckles im Amt reiche auch der offensichtliche Vertrauensverlust aus. Motivforschung sei keine Aufgabe der Gerichte. Das gebiete schon die Hochschulautonomie. Stöckle hatte moniert, ihr hätten keine konkreten Gründe für ihre Abwahl vorgelegen.

In dem Prozess ging es auch um die Einhaltung von Formalien, etwa bei der schon vom Verwaltungsgericht kritisierten fehlenden Information über den Beginn des öffentlichen Teils einer Senatssitzung, in der über Stöckles Zukunft abgestimmt wurde. Eine entscheidende Rolle spielte auch eine vom Ministerium eingesetzte Kommission, die die Probleme an der Hochschule analysieren sollte.

Das Gremium hatte 2014 in seinem Bericht für einen personellen Neuanfang an der Kaderschmiede für den Beamtennachwuchs des Landes plädiert. Nach Ansicht Stöckles war der Bericht vom Ministerium manipuliert und damit auch die darauf basierende Abwahl. Ihre Arbeit sei «aus dem Bauch heraus» gewesen und habe den Regeln der Rechtsaufsicht widersprochen.

Der 9. Senat wird seine Entscheidung (Az. 9 S 2092/18) den Beteiligten später zustellen.

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