Friseure dürfen nach der angeordneten Schließung wegen der Corona-Ansteckungsgefahr am 1. März wieder aufmachen. Für andere Branchen, darunter Fahrschulen, gilt das nicht.
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg kritisierte dies. Eine rationale Entscheidung könne diesem Beschluss nicht zugrunde liegen, «denn Fahrlehrer kommen ihren Schülern weder bei der theoretischen noch bei der praktischen Ausbildung so nahe wie Friseure ihren Kunden», hieß es in einer Mitteilung. Angesichts der «nicht länger ertragbaren wirtschaftlichen Not der Fahrschulen» werde man «im Sinne unserer 1800 Mitglieder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht» unterstützen.
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