Innenminister Strobl verteidigte die grün-schwarzen Pläne. Mit ihm werde es kein Gesetz mit einer sogenannten Beweislastumkehr und einem Generalverdacht gegen Polizisten geben, sagte er. In der Polizei herrsche eine funktionierende Fehlerkultur. Die Skandalisierung durch die FDP auf dem Rücken der Polizisten sei skurril und unredlich. Es gehe bei den Gesetzesvorhaben darum, Transparenz und Vertrauen in staatliche Institutionen weiter zu stärken.
In Berlin gibt es bereits seit Juni 2020 ein Antidiskriminierungsgesetz. Es soll Klagen erleichtern, wenn sich Menschen von Polizisten, Sachbearbeitern oder anderen Behördenvertretern ungerecht behandelt fühlen. Das Gesetz sorgte bundesweit für Wirbel. Eine breite Front von Kritikern - darunter damals auch Strobl - wandte ein, es stelle insbesondere Polizisten unter Pauschalverdacht und erschwere deren Arbeit. Grüne und CDU wollen nun ebenfalls ein Antidiskriminierungsgesetz für Baden-Württemberg aufsetzen. Es soll Benachteiligungen wegen der Hautfarbe und anderer Merkmale verhindern. Wie das Gesetz genau ausgestaltet wird, ist noch unklar.
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