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Früheres IS-Mitglied zu Gefängnisstrafe verurteilt

Justitia und Akten
Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/Archiv
Stuttgart (dpa/lsw) - Ein früheres Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat ist in Stuttgart zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Dem damals 22-Jährigen sei klar gewesen, dass die Organisation «mit außergewöhnlicher Brutalität und Unmenschlichkeit vorgeht», sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Dennoch habe der Angeklagte sich von Februar 2014 bis zum Herbst desselben Jahres der Organisation angeschlossen und unter anderem Schlösser an beschlagnahmten Wohnungen ausgetauscht. Ein Haus räumte der Angeklagte demnach auch leer, damit dort IS-Kämpfer untergebracht werden konnten. In den Gebäuden sollen zuvor geflohene oder vertriebene Christen, Kurden und Alawiten gelebt haben.
Stuttgart.

Der Syrer war 2013 von IS-Terroristen zunächst verhaftet und zu Tode verurteilt worden - er soll für das syrische Regime spioniert haben, lautete der Vorwurf. Nach der Stürmung des Gefängnisses durch eine andere Rebellengruppe plante der Angeklagte aber, in seine vom IS kontrollierte Heimatstadt zurückzukehren. Eine der Voraussetzungen war, dass der Angeklagte IS-Mitglied wird, wie der Richter betonte. Allerdings sei der junge Mann gar nicht gezwungen gewesen, in die Region zurückzukehren.

Nach Deutschland war der Angeklagte Ende 2014 gekommen und stellte hier einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Der 27-Jährige genießt aber sogenannten subsidiären (eingeschränkten) Schutz. Im vergangenen Mai wurde er in Tübingen festgenommen. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. (Az.: 6 - 32 OJs 38/18).

Pressemitteilung des Gerichts zu dem Prozess

Mitteilung der Bundesanwaltschaft vom 3.5.