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Gefährliche Straftäter sollen bei Ausgang Fußfessel tragen

Guido Wolf (CDU)
Guido Wolf (CDU), Minister der Justiz in Baden-Württemberg, beim Sprechen. Foto: Sebastian Gollnow/Archiv
Stuttgart (dpa/lsw) - Wer lebenslange Haftstrafen verbüßt oder in Sicherungsverwahrung einsitzt, soll bei Ausgängen eine Fußfessel tragen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Guido Wolf (CDU) vor, der nach Angaben eines Ministeriumssprechers vom Freitag in der kommenden Woche im Landtag beschlossen werden soll.
Stuttgart.

«Es liegt auf der Hand, dass solche Ausführungen selbst bei sorgfältigen Sicherheitsvorkehrungen immer ein gewisses Sicherheitsrisiko begründen», sagte Wolf der «Schwäbischen Zeitung» (Freitag). «Um dieses Risiko zu minimieren, sieht unser Gesetzesentwurf den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei der Ausführung von Gefangenen vor.»

Es ist geplant, dass die Gefängnisse 18 Fußfesseln bekommen, mit denen jährlich rund 320 Ausgänge im Jahr überwacht werden können. Flieht ein Gefangener während eines Ausgangs, kann die Polizei ihn mit Hilfe eines GPS-Senders an der Fußfessel schneller einfangen. Anlass für die neue Regelung ist nach Angaben der Zeitung ein Fall aus dem Dezember 2017. Damals war ein verurteilter Mörder aus Heilbronn bei einem Besuch seiner Mutter und seiner Lebensgefährtin in Friedrichshafen entwischt und erst drei Tage später wieder geschnappt worden. Zwischendurch hatte er zwei Frauen überfallen.