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Geflügelpest erreicht Landkreis Böblingen

Ein Schild mit der Aufschrift «Geflügelpest Sperrbezirk»
Ein Schild mit der Aufschrift «Geflügelpest Sperrbezirk». Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Symbolbild
Tübingen/Herrenberg (dpa/lsw) - Die Geflügelpest hat einen weiteren Landkreis in Baden-Württemberg erreicht. Wie das Landratsamt Tübingen am Dienstag mitteilte, wurde in einem Betrieb im Landkreis Böblingen ein Geflügelpestausbruch festgestellt. Quelle sei die Lieferung von Junghennen aus einem Seuchenbetrieb in Nordrhein-Westfalen in einen Betrieb nach Herrenberg. Käufer aus dem Landkreis Tübingen, die im März Geflügel von einem Geflügelhandelsbetrieb in Nordrhein-Westfalen erworben haben, sollten sich beim Veterinärwesen melden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Geflügel infiziert sei.
Tübingen.

Im Umkreis des betroffenen Betriebes in Herrenberg wurden laut Landratsamt ein Sperrbezirk und ein umliegendes Beobachtungsgebiet eingerichtet. In diesen sogenannten Restriktionszonen gelten Einschränkungen für geflügelhaltende Betriebe. Die Ausdehnung des Beobachtungsgebietes betrifft auch Teile des Landkreises Tübingen.

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gelten in der Region seit Samstag strenge Maßnahmen. Geflügel beispielsweise darf nach Angaben des Landratsamts in Freiburg nur in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten dichten Abdeckung gehalten werden. Vergangene Woche hatte das Landwirtschaftministerium mitgeteilt, dass Junghennen aus einem betroffenen Betrieb in Nordrhein-Westfalen an Kleinhaltungen in mehreren Landkreisen im Südwesten geliefert worden seien.

Die Tierkrankheit wird auch Vogelgrippe genannt. Sie ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich. Bisher sind keine Übertragungen auf andere Tiere wie Katzen oder Hunde bekannt.

© dpa-infocom, dpa:210330-99-30743/2