Im Umkreis des betroffenen Betriebes in Herrenberg wurden laut Landratsamt ein Sperrbezirk und ein umliegendes Beobachtungsgebiet eingerichtet. In diesen sogenannten Restriktionszonen gelten Einschränkungen für geflügelhaltende Betriebe. Die Ausdehnung des Beobachtungsgebietes betrifft auch Teile des Landkreises Tübingen.
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gelten in der Region seit Samstag strenge Maßnahmen. Geflügel beispielsweise darf nach Angaben des Landratsamts in Freiburg nur in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten dichten Abdeckung gehalten werden. Vergangene Woche hatte das Landwirtschaftministerium mitgeteilt, dass Junghennen aus einem betroffenen Betrieb in Nordrhein-Westfalen an Kleinhaltungen in mehreren Landkreisen im Südwesten geliefert worden seien.
Die Tierkrankheit wird auch Vogelgrippe genannt. Sie ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich. Bisher sind keine Übertragungen auf andere Tiere wie Katzen oder Hunde bekannt.
© dpa-infocom, dpa:210330-99-30743/2